Lichtverschmutzung reduzieren

Unser Anschreiben an die Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen

Energiesparende, umwelt-, Anwohner*innen- und tierfreundliche Beleuchtung

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, darunter der Klimawandel und das Insektensterben und damit verbundene Auswirkungen auf unser Leben. Wir bitten die Bürgermeister*innen daher, die Straßenbeleuchtung in ihren Kommunen durch energiesparende Leuchtmittel auszutauschen und für zukünftige Maßnahmen nur noch solche festzusetzen. Ohne großen Aufwand kann so effektiv zum Klima- und Insektenschutz sowie zur Gesundheitsförderung der in den Kommunen lebenden Anwohner*innen beigetragen werden.

LEDs sind die Lampen der Wahl, da sie energieeffizient sind. Mit LEDs kann der Stromverbrauch um mehr als 70% reduziert werden – ein wichtiger Beitrag zur Entlastung des kommunalen Haushaltes und zum Klimaschutz durch die Minderung der CO2-Emissionen, die bei der Stromerzeugung entstehen.

Darüber hinaus sollte die Beleuchtung durch Abschirmung, Dimmen oder Abschalten dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden, um Störungen der Anwohner*innen durch Licht zu vermeiden, und dennoch den Sicherheitsbelangen zu entsprechen. Eine Möglichkeit wäre der Einsatz von Bewegungsmeldern im öffentlichen Raum. Die Umstellung ist die Gelegenheit, auf weitere wichtige Aspekte des Anwohner*innen-, Umwelt- und Artenschutzes zu achten. Es sollte auch die Lichtfarbe beachtet werden: Mit der Wahl einer Farbtemperatur von kleiner als 2.000 Kelvin (bernsteinfarben –„amber“) bis maximal 3.000 Kelvin (warmweiß) kann die Attraktionswirkung für Insekten deutlich reduziert werden.

Dies verringert nicht nur den Reinigungs- und Wartungsaufwand, sondern trägt ebenso zum Insektenschutz bei. Wesentlich ist, dass weniger Insekten, v. a. Nachtfalter, im Licht der Lampen verbrennen, bzw. entkräftet verenden. Dies wiederum nützt Vögeln und Fledermäusen. Ein geringer Blauanteil in der Lichtfarbe zieht nicht nur weniger Insekten an, sondern mindert die Auswirkungen auf den menschlichen Tag- und Nacht-Rhythmus und wird deshalb von der Amerikanischen Medizinischen Gesellschaft empfohlen.

Um zusätzlich die „Himmelsverschmutzung“ abzuschwächen, dürfen die neuen LED-Leuchten das Licht nicht seitlich oder gar nach oben abstrahlen. Dies nutzt nicht nur der Energieeffizienz, sondern trägt dazu bei, die Aufhellung des Nachthimmels zu vermindern. Weniger Lichtverschmutzung erhöht die Lebensqualität für Menschen und Tiere.

Für die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, die Sanierung von Lichtsignalanlagen oder auch die Sanierung von Innen-und Hallenbeleuchtung gibt es für Kommunen z. B. das Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

In der Marginalie finden Sie eine Zusammenfassung von uns des IDUR-Schnellbriefs Nr. 229 (November/Dezember 2021) zum Thema „Der Schutz der Nacht als Pflichtaufgabe“. Darin finden Sie und die Bürgermeister*innen u. a. Informationen zu Festsetzungsmöglichkeiten und Formulierungsempfehlungen für Bebauungspläne.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn diese Empfehlungen in konkreten Beschlüssen oder Ausschreibungskriterien umgesetzt werden!

Schutz der Nacht

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