Klimaschutz durch Naturverträglichkeit ...

... meint einen Umgang mit der Natur, der es vermeidet,
     schädliche Stoffe in den Naturkreislauf einzutragen  
 

Als Biomasse sollen vorrangig organische Reste aus der Landwirtschaft und aus Pflege von Brachen und stillgelegten Flächen verwendet werden.

Wenn überhaupt extra Pflanzen zur Energiegewinnung  angebaut werden, soll dies im Sinne einer guten landwirtschaftlichen Praxis als Mischfruchtanbau und im Rahmen einer verschiedenartigen Fruchtfolge geschehen. Dadurch lässt sich auch zugunsten des Reichtums an Tier- und Pflanzenarten sowie der Grundwasserqualität der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vermeiden.

Auch der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gefährdet den Erhalt und die Entwicklung einer natürlichen Artenvielfalt wie auch den Sortenreichtum der Nutzpflanzen.

Bei der Biogaserzeugung entstehen außerdem organische Rückstände mit einem hohem Gehalt an pflanzlichen Nährstoffen. Diese sind bestens zur Düngung geeignet und schonen das Klima.

Biogasanlagen sollten nur in Siedlungsnähe zugelassen werden. Auf Dauergrünland, Stilllegungs- und Naturschutzflächen ist eine Bebauung abzulehnen. Es soll das regionaltypische Landschaftsbild u.a. auch im Interesse eines ortsnahen, natürlichen Freizeit- und Erholungswertes geschützt werden.